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AI Act für Mittelstand: Was ist wirklich Pflicht?

Der EU AI Act gilt seit August 2024. Welche der vier Risikoklassen den Mittelstand wirklich betreffen, was die GPAI-Pflichten bedeuten und welche Fristen ab Februar 2025 laufen.

ComplyCheck-Redaktion · Stand: 2026-05-21

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AI Act für Mittelstand: Was ist wirklich Pflicht?

Der AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und entfaltet seine Pflichten stufenweise bis 2027. Für den deutschen Mittelstand ist die zentrale Frage selten: „Wir trainieren KI-Modelle, sind wir betroffen?" — sondern fast immer: „Wir setzen ChatGPT, Copilot oder ein Tool mit eingebauter KI ein, was bedeutet das jetzt für uns?"

Dieser Artikel zerlegt den AI Act in die vier Bereiche, die KMU-Entscheider wirklich kennen müssen — und trennt die Pflichten, die heute gelten, von denen, die erst 2026/2027 greifen.

AI Act in 3 Sätzen

Die EU regelt KI nicht über Technologie, sondern über Anwendungsfälle. Ein neuronales Netz für die Bilderkennung im Lagerregal ist regulatorisch trivial; dasselbe Netz für die Bewertung von Bewerbungsfotos ist Hochrisiko. Wer KI nur einsetzt (Betreiber/deployer), trifft weniger Pflichten als wer KI entwickelt oder in Verkehr bringt (Anbieter/provider).

Hinweis

Betreiber vs. Anbieter — der entscheidende Unterschied

Die meisten KMU sind Betreiber (deployer): sie setzen fertige KI-Tools wie ChatGPT Enterprise oder Microsoft Copilot ein. Anbieter-Pflichten aus Art. 8-15 (Risikomanagement, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung) treffen sie nicht — die liegen bei OpenAI, Microsoft und Co. Erst wenn ein KMU mit dem Foundation-Model ein eigenes System baut (z.B. Bewerber-Screening-Bot), wird es selbst zum Anbieter und damit zu allen Anbieter-Pflichten verpflichtet.

Risiko-Klassifizierung

Art. 5-7 sowie die Annexe definieren vier Klassen:

1. Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) — gilt seit 2. Februar 2025

Bestimmte Anwendungen sind in der EU vollständig untersagt:

  • Social Scoring durch öffentliche Stellen, das zu nachteiliger Behandlung in nicht-zusammenhängenden Kontexten führt
  • Untergrabungs-Techniken, die das Verhalten von Personen manipulieren und Schaden verursachen
  • Ausnutzung von Vulnerabilität bestimmter Gruppen (Alter, Behinderung, sozioökonomische Lage)
  • Biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale (Rasse, politische Meinung, sexuelle Orientierung)
  • Echtzeit-biometrische Identifizierung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden (mit eng begrenzten Ausnahmen)
  • Predictive Policing allein auf Profilbasis
  • Emotion-Recognition am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (mit eng begrenzten Ausnahmen für medizinische/Sicherheits-Zwecke)
  • Untargeted Scraping von Gesichtsbildern aus Internet/CCTV zum Aufbau von Erkennungs-Datenbanken

Was das für KMU bedeutet: Im typischen Mittelstand sind diese Praktiken ohnehin nicht im Einsatz. Relevant wird Art. 5 für HR-Tools, die Bewerbungsvideos auf „Emotionen" oder „Persönlichkeitsmerkmale" analysieren — solche Tools dürfen seit Februar 2025 in der EU nicht mehr für Personalentscheidungen genutzt werden, sofern sie unter Emotion-Recognition fallen.

2. Hochrisiko-Systeme (Annex III)

Hier liegt der eigentliche Compliance-Aufwand. Annex III listet acht Bereiche mit Hochrisiko-Klassifikation. Für KMU relevant sind primär:

  • Biometrische Identifizierung (außerhalb Strafverfolgung)
  • Kritische Infrastruktur (Verkehr, Strom, Gas, Wasser)
  • Bildung und berufliche Ausbildung — KI zur Bewertung von Lernergebnissen oder Zugangsentscheidungen
  • Beschäftigung und Personalmanagement — KI für Rekrutierung, Aufgabenzuweisung, Beförderung, Kündigung, Leistungsbewertung
  • Zugang zu privaten und öffentlichen Diensten — Bonitätsbewertung, Lebens- und Krankenversicherung, Notfalldienste-Priorisierung
  • Strafverfolgung und Grenzkontrolle (für KMU meist irrelevant)
  • Justizverwaltung und demokratische Prozesse

Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI (Art. 8-15):

  • Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus
  • Daten-Governance (Qualität, Bias-Prüfung, Repräsentativität)
  • Technische Dokumentation und Logging
  • Transparenz gegenüber Betreibern und Endnutzern
  • Menschliche Aufsicht (Human-in-the-Loop)
  • Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit
  • Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
  • Registrierung in der EU-Hochrisiko-KI-Datenbank

Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI (Art. 26): deutlich schmaler. Im Kern:

  • Bestimmungsgemäße Verwendung der KI laut Anbieter-Vorgaben
  • Menschliche Aufsicht durch geschulte Personen
  • Logging der Outputs (mindestens 6 Monate)
  • Information der Beschäftigten und Arbeitnehmervertreter vor dem Einsatz im HR-Kontext (Art. 26 Abs. 7)
  • Grundrechte-Folgenabschätzung für bestimmte Sektoren (Banken, Versicherungen, öffentliche Stellen)
Achtung

Versteckte Hochrisiko-Einsätze im Mittelstand

Viele KMU übersehen, dass typische HR- und Vertriebs-Tools Hochrisiko-KI nach Annex III enthalten: KI-gestütztes Bewerbungs-Screening, automatisierte Leistungsbewertung im HR-Tool, KI-Bonitätsbewertung im B2B-Vertrieb. Ab 2. August 2026 greifen für diese Anwendungen die vollen Betreiber-Pflichten aus Art. 26 — inkl. Logging über mindestens 6 Monate und Information der Arbeitnehmervertreter vor dem Einsatz. „Wir benutzen das nur" reicht nicht.

3. Begrenztes Risiko (Art. 50) — Transparenz-Pflichten

Für KI-Systeme mit direkter Mensch-Interaktion:

  • Chatbots müssen offenlegen, dass sie KI sind
  • Synthetische Inhalte (Deepfakes, KI-Bilder/Videos) müssen als KI-generiert gekennzeichnet sein
  • Emotion-Recognition und biometrische Kategorisierung im erlaubten Rahmen erfordern Information der Betroffenen

4. Minimales Risiko

Spam-Filter, KI in Videospielen, Lagerlogistik-KI etc. — keine spezifischen AI-Act-Pflichten, aber freiwillige Codes of Conduct werden empfohlen.

GPAI-Pflichten — wen das wirklich trifft

GPAI = General-Purpose AI Models = große Foundation-Models (GPT-4/5, Claude, Gemini, Llama, Mistral usw.). Die Pflichten aus Art. 51-55 richten sich fast ausschließlich an die Modellanbieter:

  • Technische Dokumentation des Modells
  • Informationen für nachgelagerte Anbieter
  • Urheberrechts-konforme Trainings-Datenpolitik
  • Zusammenfassung der Trainingsdaten

Für GPAI mit systemischen Risiken (>10^25 FLOPs Training oder Designation durch die EU-Kommission) zusätzlich: Modellevaluationen, Cyber-Vorfall-Reporting, Cybersicherheit.

Was bedeutet das für ein KMU, das ChatGPT Enterprise oder Microsoft Copilot einsetzt? Im Wesentlichen nichts Spezifisches aus den GPAI-Regeln. Die Pflicht liegt bei OpenAI / Microsoft / Anthropic / Google. Aber: Sobald das KMU mit dem Foundation-Model ein eigenes nachgelagertes System baut (z.B. einen Bewerber-Screening-Bot auf GPT-Basis), wird es selbst zum Anbieter eines KI-Systems im Sinne des AI Acts — und je nach Anwendungsfall potenziell Hochrisiko-Anbieter.

Zeitachse

Datum Was gilt
1. August 2024 AI Act tritt in Kraft
2. Februar 2025 Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) gelten
2. August 2025 GPAI-Pflichten gelten; AI-Office in der EU operativ
2. August 2026 Hochrisiko-Pflichten (Annex III) gelten
2. August 2027 Vollständige Anwendung inkl. eingebetteter KI in regulierten Produkten

Praxis für KMU — was jetzt zu tun ist (Stand 2026)

Praxis-Tipp

in 4 Wochen

Die drei Sofort-Maßnahmen für jedes KMU: (1) KI-Inventar erstellen — pro Tool Anbieter, Anwendungsfall und betroffene Personen erfassen (1-2 Tage), (2) 30-60-Minuten-KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 mit dokumentierter Teilnehmerliste (seit 2. Februar 2025 Pflicht), (3) Transparenz-Banner für Kunden-Chatbots und Kennzeichnung KI-generierter Marketing-Inhalte nach Art. 50. Damit sind die akuten 2025-Pflichten abgedeckt.

Für einen mittelständischen Betrieb ohne spezielle KI-Entwicklung lässt sich die Pflichtenlage in fünf Punkten zusammenfassen:

  1. KI-Inventar erstellen: Welche KI-Tools sind im Einsatz? (Microsoft Copilot, ChatGPT, eingebaute KI in CRM/HR-Tools, etc.) — pro Tool: Anbieter, Anwendungsfall, betroffene Personen.
  2. Risiko-Klassifikation prüfen: Fällt ein Anwendungsfall unter Art. 5 (verboten) oder Annex III (Hochrisiko)? Beispiele für versteckte Hochrisiko-Einsätze im Mittelstand: KI-gestütztes Bewerbungs-Screening, KI-Bonitätsbewertung im B2B-Vertrieb, KI-Leistungsbeurteilung im HR-Tool.
  3. KI-Kompetenz-Schulung (Art. 4): seit 2. Februar 2025 müssen Beschäftigte, die KI bedienen oder von KI-Outputs betroffen sind, ein Mindest-Verständnis haben. Pragmatisch: einmal jährlich eine 30-60-Minuten-Schulung mit dokumentierten Teilnehmerlisten.
  4. Transparenz-Pflichten umsetzen (Art. 50): wenn Kundenkommunikation über Chatbots läuft — Disclosure-Banner einbauen; bei KI-generierten Marketing-Inhalten — Kennzeichnung prüfen.
  5. Hochrisiko-Anwendungen vorbereiten (für Pflicht 2. August 2026): wenn ein Hochrisiko-Anwendungsfall identifiziert wurde, Vertragsanpassungen mit dem Anbieter (Logging-Pflichten, Information der Betriebsrats etc.) frühzeitig einsteuern.

FAQ

Wir nutzen nur ChatGPT für interne Texte — sind wir AI-Act-pflichtig?

Im engen Sinne: nein. Als Betreiber eines Allzweck-Chatbots ohne Hochrisiko-Anwendung treffen Sie nur (a) die Pflichten aus Art. 5 (keine verbotenen Praktiken — bei reiner Textarbeit irrelevant), (b) die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 (kurze Schulung der Mitarbeiter) und (c) bei Kundeneinsatz die Transparenz-Pflicht aus Art. 50. Vertragliche Pflichten Ihres KI-Anbieters (z.B. OpenAI Enterprise) sollten Sie separat beachten.

Wenn unser HR-Tool eine KI-Funktion einbaut — werden wir automatisch Hochrisiko-Anbieter?

Nein. Sie bleiben Betreiber, der Anbieter des HR-Tools bleibt Anbieter. Sie haben aber als Betreiber eines Hochrisiko-KI-Systems im HR-Kontext spezifische Pflichten (Art. 26): menschliche Aufsicht durch geschultes Personal, Information der Beschäftigten und der Arbeitnehmervertreter, Logging der KI-Outputs, ggf. Grundrechte-Folgenabschätzung.

Ist eine ISO-42001-Zertifizierung Pflicht?

Nein. ISO/IEC 42001 (AI Management System) ist freiwillig, kann aber als Konformitätsnachweis für die organisationalen Pflichten herangezogen werden. Für Hochrisiko-Anbieter ist sie ein hilfreicher Baustein, ersetzt aber nicht die produkt-spezifische Konformitätsbewertung.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Art. 99 AI Act: Verstöße gegen Art. 5 (verbotene Praktiken) bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (jeweils höherer Betrag). Verstöße gegen andere Pflichten bis zu 15 Mio. € oder 3 %. Falsche Informationen an Behörden bis zu 7,5 Mio. € oder 1 %. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag — was in absoluten Zahlen aber immer noch signifikant ist.

Welche Behörde ist in Deutschland zuständig?

Stand Mitte 2026 ist die Zuständigkeitsstruktur in Deutschland noch in Konkretisierung — diskutiert wird eine Aufteilung zwischen BNetzA (Marktüberwachung) und BSI (technische Aspekte). Sektorale Behörden (BaFin für KI im Finanzbereich, BfArM für Medizinprodukte) bleiben für ihre Branchen zuständig.

Veröffentlicht durch die ComplyCheck-Redaktion. Veröffentlicht am 21. Mai 2026.

Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.

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