Was passiert mit BAIT unter DORA?
Mit DORA wurden große Teile der BAIT redundant. Was bleibt, was wird ersetzt — Übergang, BaFin-Linie, Praxis für Banken. Stand: 2026-05-16.
ComplyCheck-Redaktion · Stand: 2026-09-04
Was passiert mit BAIT unter DORA?
Stand: 2026-05-16 · ComplyCheck-Redaktion · Keine Rechtsberatung iSd RDG § 2.
Was BAIT geregelt hat
Die BAIT wurde 2017 erstmals veröffentlicht und 2021 zuletzt überarbeitet. Sie konkretisierte die Pflichten aus § 25a KWG zum Risikomanagement und galt für alle Banken und Sparkassen unter BaFin-Aufsicht.
Inhaltlich strukturiert in acht Themenblöcken:
- IT-Strategie, strategische Ziele und Maßnahmenrahmen
- IT-Governance, Rollen, Verantwortung, IT-Sicherheitsbeauftragter
- Informationsrisikomanagement, Risikobeurteilung, Schutzbedarfsfeststellung
- Informationssicherheitsmanagement, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsleitlinien
- Operative Informationssicherheit, technische Umsetzung, Identitäts-/Zugriffsverwaltung
- Identitäts- und Rechteverwaltung, Berechtigungskonzepte
- IT-Projekte / Anwendungsentwicklung, Change-Management, Test-Pflichten
- IT-Betrieb, Verfügbarkeit, Backup, Wiederherstellung, Auslagerungen
Zusätzlich kamen 2021 zwei Module hinzu: Operative Resilienz und Management der Beziehungen zu Zahlungsdienstnutzern.
BAIT wird nicht aufgehoben, sondern eingefroren
EU-Recht hat Anwendungsvorrang: Wo DORA und BAIT denselben Sachverhalt regeln, ist DORA maßgeblich. Die BaFin hat die BAIT aber bewusst nicht formal aufgehoben, sondern eingefroren. Sie bleibt als Auslegungshilfe relevant, wenn DORA und seine RTS unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Stand der Technik" oder „angemessene Maßnahmen" verwenden. Banken zitieren in Berichten DORA-Artikel, ziehen aber BAIT-Konkretisierungen heran, wo nötig.
Was DORA neu macht
DORA, die Verordnung (EU) 2022/2554, deckt seit 17. Januar 2025 in den Art. 5-44 dieselben Bereiche ab, allerdings:
- Unmittelbar geltend: Keine nationale Umsetzung erforderlich, EU-weit harmonisiert
- Erweiterter Adressatenkreis: nicht nur Banken, sondern auch Versicherer, Wertpapierfirmen, Kryptodienstleister, zentrale Gegenparteien
- Granulare Drittanbieter-Pflichten: detaillierte Vertragsklauseln, Register-Pflicht, Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Drittanbieter (Art. 28-44)
- Pflicht-Incident-Reporting mit standardisierten Templates (Art. 17-20)
- TLPT-Verpflichtung für signifikante Institute (Art. 26-27)
- Joint Committee RTS und ITS als verbindliche Konkretisierung (statt nationaler Rundschreiben)
Wo überlappen BAIT und DORA?
Eine Gegenüberstellung der Kernbereiche zeigt, dass DORA inhaltlich fast die gesamte BAIT abdeckt:
| Thema | BAIT-Tz. | DORA-Artikel |
|---|---|---|
| IT-Strategie / Governance | 1-3 | Art. 5, 6 |
| Informationsrisikomanagement | 4 | Art. 6, 8 |
| Informationssicherheitsmanagement | 5 | Art. 9-11 |
| Operative Informationssicherheit | 6 | Art. 9 |
| Identitäts-/Rechteverwaltung | 7 | Art. 9 Abs. 4 |
| Change-Management / Entwicklung | 8 | Art. 8 Abs. 2, Art. 16 |
| IT-Betrieb / Verfügbarkeit | 9 | Art. 11-14 |
| Auslagerungen | 10 | Art. 28-30 |
| Operative Resilienz | 11 | Art. 11, 24-25 |
| Zahlungsdienstnutzer-Beziehungen | 12 | sektorspezifisch ergänzend |
Die Überlappung ist nahezu vollständig. Wo BAIT noch detaillierter ist (z. B. zur Awareness-Schulung oder zur Berechtigungsrezertifizierung), fungieren die Vorgaben de facto als Auslegungshilfe für DORA-Compliance.
Was bleibt von BAIT?
Die BaFin hat in mehreren öffentlichen Verlautbarungen deutlich gemacht: Die BAIT wird nicht formal aufgehoben, weil sie auch für nicht-DORA-Adressaten Anwendungsbereiche hat. Konkret:
Detail
- Banken unterhalb der DORA-Schwelle (es gibt für Banken praktisch keine, DORA gilt für alle Kreditinstitute) oder für Übergangs-Restbestände an BAIT-spezifischen Konkretisierungen
- Vertragsmanagement und Auslagerungen: einige BAIT-Konkretisierungen aus dem Auslagerungskapitel werden zur Auslegung der DORA-RTS herangezogen
- Geschäftsleitungsverantwortung: BAIT-Anforderung zur Geschäftsleitung-Genehmigung der IT-Strategie überschneidet sich mit Art. 5 Abs. 2 DORA, BAIT-Detaillierungen können als Maßstab dienen
Auslagerungs-Bestände sind nicht bestandsgeschützt
Häufiges Missverständnis: „Unsere Bestands-Verträge laufen weiter wie bisher." Falsch, DORA Art. 50 verlangt, dass bestehende IKT-Verträge zu den Pflichtklauseln aus Art. 30 in „angemessenem Zeitraum" angepasst werden. Die BaFin-Praxis erwartet Nachverhandlungen „ohne unangemessene Verzögerung". Bei größeren Anbieter-Beständen ist das ein Mehrjahres-Projekt, wer 2026 noch nicht priorisiert mit kritischen Funktionen begonnen hat, läuft auf einen aufsichtlichen Befund zu.
Aufsichtspraxis seit Januar 2025
Die BaFin prüft seit dem 17. Januar 2025 systematisch gegen DORA. Erste Beobachtungen aus der aufsichtlichen Praxis:
- Prüfungsplan-Änderungen: Sonderprüfungen nach § 44 KWG werden mit DORA-Fokus durchgeführt, BAIT-Referenzen erscheinen nur noch als Vergleichsanker
- Konkretisierungs-Lücken: Wo DORA und seine RTS unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (z. B. "Stand der Technik", "angemessene Maßnahmen"), greift die BaFin auf BAIT-Konkretisierungen als Auslegungsrichtschnur zurück
- Drittanbieter-Register: Die Register-Pflicht nach Art. 28 Abs. 3 DORA ist neu, BAIT enthielt keine vergleichbare Registerführung
- Auslagerungs-Verträge: Bestehende Auslagerungsverträge müssen an Art. 30 DORA angepasst werden (Vertragsklauseln, Audit-Rechte, Beendigungsstrategien)
Praxis-Empfehlungen für Banken
Sequenz für BAIT-konforme Banken
Banken, die heute BAIT-konform sind, kommen mit fünf priorisierten Schritten zur DORA-Compliance: (1) Gap-Analyse BAIT → DORA mit Mapping der Artikel, typisches Delta sind granulare Drittanbieter-Pflichten, Incident-Reporting-Templates und TLPT, (2) Auslagerungs-Verträge mit Art. 30-Klauseln updaten, (3) Drittanbieter-Register nach Art. 28 Abs. 3 mit ITS-Templates, (4) Incident-Klassifizierung mit EBA-RTS-Schwellwerten operationalisieren, (5) TLPT-Status durch BaFin-Anschreiben prüfen.
Für Banken, die heute BAIT-konform sind, lohnt sich folgendes Vorgehen:
- Gap-Analyse BAIT → DORA: BAIT-Inhalte gegen DORA-Artikel mappen, Delta identifizieren (typischerweise: granulare Drittanbieter-Pflichten, Incident-Reporting-Templates, TLPT bei Signifikanz)
- Auslagerungs-Verträge updaten: Standardklauseln für DORA Art. 30 in Verträge mit IKT-Drittanbietern einarbeiten, Beendigungs- und Audit-Klauseln nachschärfen
- Drittanbieter-Register aufbauen: nach Art. 28 Abs. 3 DORA und den korrespondierenden ITS-Templates
- Incident-Klassifizierung implementieren: EBA-RTS-Schwellwerte in Incident-Response-Playbooks operationalisieren, ESMA-Templates vorbereiten
- TLPT-Status klären: BaFin-Anschreiben prüfen; bei Signifikanz Provider-Auswahl frühzeitig starten
Häufige Übergangs-Fragen aus der Bank-Praxis
Was passiert mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten (ISB)?
Die BAIT-Anforderung zum ISB findet ihre DORA-Entsprechung in Art. 6 (IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk) und Art. 5 Abs. 2 (Leitungsorgan-Verantwortung). Die Rolle wandert von "Compliance-Erfüllung" zu einer stärkeren strategischen Funktion: Der ISB berichtet direkt an das Leitungsorgan und ist in IKT-Strategie-Diskussionen eingebunden.
Werden bestehende Auslagerungs-Bestände bestandsgeschützt?
Nein. DORA Art. 50 verlangt, dass bestehende IKT-Verträge zu den Pflichtklauseln aus Art. 30 in einem angemessenen Zeitraum angepasst werden. "Angemessen" ist nicht weiter definiert, die BaFin-Praxis erwartet Nachverhandlungen "ohne unangemessene Verzögerung". Bei größeren Anbieter-Beständen ist das ein Mehrjahres-Projekt, das in 2025/2026 priorisiert auf kritische Funktionen umzusetzen ist.
Wie steht es um interne IT-Dienstleister (Konzern-IT)?
Auch konzerninterne IKT-Dienstleistungen unterliegen Art. 28-30 DORA, sofern es sich um separate juristische Personen handelt. Banken in Konzernverbund mit zentraler IT-Tochter (z. B. Verbund-Dienstleister) müssen die Konzern-Verträge nachschärfen. In Sparkassen- und Genossenschaftsverbund-Strukturen ist das ein häufiges Diskussionsthema.
FAQ
Ist BAIT seit Januar 2025 unwirksam?
Nein. Die BAIT ist ein Verwaltungsrundschreiben der BaFin und gilt formal weiter. Für DORA-Adressaten greift aber der Anwendungsvorrang des EU-Rechts: Wo DORA und BAIT denselben Sachverhalt regeln, ist DORA maßgeblich. Die BAIT fungiert dann als Auslegungshilfe.
Muss ich BAIT-Dokumentationen neu schreiben?
In der Regel nicht. Bestehende BAIT-konforme Dokumentationen erfüllen meist auch die DORA-Anforderungen. Ergänzt werden müssen: Drittanbieter-Register, angepasste Vertragsklauseln, EBA-konforme Incident-Klassifizierung, ggf. TLPT-Vorbereitung. Eine Mapping-Tabelle BAIT → DORA-Artikel ist in vielen Konstellationen ein praktikabler Startpunkt, Einzelfall-Prüfung bleibt erforderlich.
Wie geht die BaFin in Prüfungen mit dem Übergang um?
Die BaFin prüft seit 2025 primär gegen DORA und seine RTS/ITS. BAIT-Referenzen werden für Konkretisierungs-Lücken oder zur Beurteilung der "Angemessenheit" herangezogen. Banken sollten in Berichten DORA-Artikel zitieren, nicht BAIT-Tz.
Was passiert mit der Geschäftsleitungspflicht aus BAIT Tz. 2?
Diese ist materiell in Art. 5 Abs. 2 DORA aufgegangen: Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement und muss IKT-Risiken in das übergreifende Risikomanagement integrieren. Geschäftsleitungs-Genehmigung der IKT-Strategie bleibt Pflicht.
Gibt es eine offizielle BAIT-DORA-Konkordanz von der BaFin?
Die BaFin hat keine vollständige Konkordanzliste publiziert, aber in ihren DORA-Verlautbarungen einzelne Themenfelder gemappt. Marktstandard sind interne Konkordanztabellen bei Banken sowie Konkordanzen aus Beratungspraxis und Verbänden (BVR, DSGV, BdB).
Veröffentlicht durch die ComplyCheck-Redaktion. Veröffentlicht am 4. September 2026.
Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.
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