Die 5 AVV-Verträge für typische KMU-Konstellationen — und ihre Bezugs-Quellen
Welche Auftragsverarbeitungs-Verträge nach Art. 28 DSGVO sind in typischen KMU-Konstellationen regelmäßig erforderlich? Cloud, Newsletter, Lohnbüro, CRM, Hosting — mit Quellen.
ComplyCheck-Redaktion · Stand: 2026-07-28
Die 5 AVV-Verträge für typische KMU-Konstellationen — und ihre Bezugs-Quellen
Stand: 2026-05-17 · ComplyCheck-Redaktion · Keine Rechtsberatung iSd RDG § 2.
Diese Einordnung beschreibt verbreitete Konstellationen typischer KMU. Sie ist keine abschließende Aufzählung der in jedem Einzelfall erforderlichen Vereinbarungen — je nach Branche, Tool-Landschaft und Datenfluss können zusätzliche oder abweichende vertragliche Strukturen erforderlich sein. Diese Darstellung ersetzt keine Einzelfall-Prüfung durch qualifizierte Beratung.
Welche regulatorische Grundlage gilt?
Art. 28 Abs. 1 DSGVO verpflichtet den Verantwortlichen, ausschließlich solche Auftragsverarbeiter einzusetzen, die hinreichende Garantien für die rechtskonforme Verarbeitung bieten. Art. 28 Abs. 3 DSGVO listet zehn Pflicht-Inhalte einer wirksamen AVV-Vereinbarung:
Detail
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten
- Kategorien betroffener Personen
- Weisungs-Bindung des Auftragsverarbeiters
- Vertraulichkeits-Verpflichtung der zugriffsberechtigten Personen
- Verpflichtung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
- Regelung zur Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter (Sub-Prozessoren)
- Unterstützungs-Pflicht bei Betroffenenrechten und Aufsichts-Anfragen
- Lösch- oder Rückgabe-Pflicht nach Vertragsende sowie Nachweis-Pflicht
Sofern einer dieser Pflicht-Inhalte fehlt, kann die Vereinbarung in der Aufsichts-Praxis als unwirksam eingeordnet werden. Das DSK-Kurzpapier Nr. 13 konkretisiert die Verwaltungs-Praxis der deutschen Aufsichtsbehörden. Die EU-Kommission hat 2021 Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO als optionale Mustervorlage veröffentlicht.
Welche Konstellation passt zu deinem Verarbeitungs-Profil?
Die Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) und reiner Übermittlung an einen eigenständigen Verantwortlichen folgt aus den Begriffs-Bestimmungen in Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO. Maßgeblich ist die tatsächliche Entscheidungs-Hoheit über Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Detail
Sofern ein Dienstleister Daten zu eigenen Zwecken nutzt (etwa zu Marktforschung oder Aggregation für eigene Produkte), trägt eine AVV-Vereinbarung die Konstellation regelmäßig nicht — hier ist eine andere Rechtsgrundlage erforderlich. Sofern zwei Stellen gemeinsam über Zwecke und Mittel entscheiden, ist statt eines AVV eine Joint-Controllership-Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO mit ihren spezifischen Inhalten zu schließen.
In typischen KMU-Konstellationen treten regelmäßig fünf Dienstleister-Kategorien mit AVV-Bedarf auf:
1. Cloud-Infrastruktur (Microsoft 365, Google Workspace, AWS, Azure, Hetzner). Hier werden E-Mails, Dokumente und gegebenenfalls Datenbanken verarbeitet. AVVs sind bei den großen Anbietern regelmäßig im Admin-Portal abrufbar: Microsoft als „Products and Services DPA", Google als „Cloud Data Processing Addendum", AWS als „GDPR Data Processing Addendum", Hetzner als AVV im Robot-Portal. Bei US-Anbietern sind auch in Konstellationen mit EU-Region die Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO und ein Transfer Impact Assessment im Sinne der EDSA-Empfehlungen 01/2020 typischerweise ergänzend einzuziehen.
2. Newsletter- und Marketing-Tools (Brevo, CleverReach, Mailchimp, ActiveCampaign, HubSpot). AVVs sind bei den gängigen Anbietern regelmäßig im Kunden-Portal als vor-signierte PDF oder als Klick-Through-Vereinbarung verfügbar. EU-gehostete Anbieter erfordern keine zusätzlichen Drittlands-Garantien; US-gehostete Lösungen verlangen ergänzend Standardvertragsklauseln und TIA.
3. Externe Lohnbuchhaltung ohne berufsrechtliche Bindung. Diese Konstellation ist regelmäßig Auftragsverarbeitung und erfordert eine AVV-Vereinbarung. Steuerberater im klassischen Mandat sind nach DSK-Beschluss aus dem Jahr 2018 dagegen eigenständige Verantwortliche; DATEV liefert in Mandats-Konstellationen Hinweise zur Verschwiegenheits-Vereinbarung statt eines AVV.
4. CRM-Systeme (HubSpot, Salesforce, Pipedrive, Zoho). AVVs sind regelmäßig als Klick-Through-Vereinbarung im Onboarding oder als Download im Account-Bereich verfügbar. Eine EU-Region-Wahl ist bei den meisten Anbietern technisch möglich und reduziert die Drittlands-Komplexität.
5. Hosting- und IT-Dienstleister (IONOS, Mittwald, DomainFactory, lokale Systemhäuser). Da Hosting-Anbieter typischerweise Vollzugriff auf Server-seitig gespeicherte Daten haben, ist eine AVV-Vereinbarung regelmäßig erforderlich. Bei großen Anbietern aus dem Control-Panel abrufbar; bei lokalen IT-Dienstleistern ohne Standard-AVV ist eine eigene Vorlage einzuziehen oder zu generieren.
Welcher Aufbau-Rahmen ist verbreitet?
In der Beratungs-Praxis hat sich folgender Ablauf für die strukturierte AVV-Sammlung etabliert:
- Inventur aller externen Dienstleister mit potenziellem Zugriff auf personenbezogene Daten — identische Grundliste wie für das Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DSGVO.
- Einordnung pro Dienstleister als Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortlicher. Dokumentation der Einordnung in einem internen Vermerk.
- AVV-Beschaffung bei den als Auftragsverarbeiter eingeordneten Stellen — typischerweise über Customer-Portal, Vertriebs-Kontakt oder eigene Vorlage.
- Prüfung der Pflicht-Inhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO sowie Ergänzung von Anlagen (TOMs, Sub-Prozessor-Liste, Standardvertragsklauseln bei Drittlands-Bezug).
- Ablage und Versionierung in einem strukturierten DSGVO-Ordner mit Datums-Vermerk.
- Review-Zyklus — eine jährliche Sichtung mit Prüfung auf neu hinzugekommene Sub-Prozessoren ist in der Praxis verbreitet.
Welche Konstellationen erfordern abweichendes Vorgehen?
Mehrere Konstellationen verschieben den vertraglichen Rahmen über die fünf Standard-Kategorien hinaus:
- Branchen-spezifische Sektor-Auftragsverarbeitungen — etwa Cloud-Anbieter im Gesundheits-Sektor (zusätzliche Anforderungen aus § 22 BDSG, § 203 StGB) oder im Finanzsektor (BAIT/VAIT, MaRisk).
- Konzern-interne Datenflüsse — hier kann statt einzelner AVVs eine Konzern-Rahmenvereinbarung in Betracht kommen; Voraussetzungen sind klare Zweck-, Daten- und Verantwortlichkeits-Beschreibungen sowie die Einhaltung der Konzern-Privileg-Grenzen.
Detail
- Sub-Prozessor-Ketten mit häufigem Wechsel — hier ist die Zustimmungs-Mechanik nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO sorgfältig vertraglich zu strukturieren, insbesondere die Frist für Widerspruchs-Möglichkeiten.
- Joint-Controllership-Konstellationen nach Art. 26 DSGVO — hier ersetzt eine Joint-Controllership-Vereinbarung den AVV.
- Behördliche Datenflüsse (Finanzamt, Sozialversicherungs-Träger, Statistik-Behörden) — gesetzlich angeordnete Übermittlungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sind regelmäßig keine Auftragsverarbeitung und erfordern keinen AVV.
- Anonyme oder vollständig anonymisierte Daten im Sinne von Erwägungsgrund 26 DSGVO — fehlt der Personenbezug, greift das Datenschutzrecht nicht; eine AVV-Vereinbarung ist in dieser Konstellation gegenstandslos. Die Anonymisierung ist allerdings sorgfältig nachzuweisen.
In allen genannten Konstellationen ist eine vertragliche Einzelfall-Bewertung empfehlenswert. Die hier dargestellten Standard-Strukturen erfassen diese Komplexitäten nicht abschließend.
Nächster Schritt
Für Dienstleister-Konstellationen ohne Standard-AVV des Anbieters oder für die Aufsetzung von Konzern-Rahmenverträgen erzeugt unser AVV-Generator eine Vereinbarung mit allen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geforderten Pflicht-Inhalten — einschließlich Anlagen für TOMs, Sub-Prozessor-Listen und Standardvertragsklauseln bei Drittlands-Transfers.
Für die vertiefte Auseinandersetzung mit Haftungs-Verteilung, Audit-Rechten und der Mechanik des Sub-Unterauftragsverhältnisses erläutert DSGVO-Auftragsverarbeitung Art. 28 in der Praxis die zentralen Regelungs-Tatbestände Schritt für Schritt.
Veröffentlicht durch die ComplyCheck-Redaktion. Veröffentlicht am 28. Juli 2026.
Verantwortlich i.S.d. § 18 MStV: siehe Impressum.
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