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DORA · Art. 19 · DelVO 2025/301
Stand: Geprüft gegen Art. 5 DelVO (EU) 2025/301QuelleDORA-Vorfall melden
Ab der Einstufung als schwerwiegend laufen vier Fristen. Der Assistent rechnet sie nach Art. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/301, einschließlich der Regel für Wochenenden und Feiertage, und hält Abgaben und Freigaben im Nachweis fest.
Ihre Daten bleiben in diesem Browser
Alle Angaben zum Vorfall speichert das Tool nur lokal in Ihrem Browser. Es überträgt nichts an ComplyCheck. Auf einem fremden oder gemeinsam genutzten Rechner löschen Sie die Eingaben am Ende mit „Vorfall löschen".
Übungsmodus
Ein vorbereiteter Vorfall im Zeitraffer. Alle Texte tragen „ÜBUNG – NICHT ABSENDEN".
Schritt 1
Vorfall erfassen
Zeiten geben Sie in der Zeitzone Ihres Geräts ein. Die Fristen zeigt das Tool in deutscher Zeit.
Schritt 2 · Einstufung
Einstufung nach DORA
Ob ein IKT-Vorfall schwerwiegend ist, stufen Sie nach Ihrem eigenen Verfahren gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2024/1772 ein. Dieses Tool nimmt die Einstufung nicht vor, es rechnet ab dem Einstufungszeitpunkt die Fristen.
Schritt 3 · Timer
Fristen
Tragen Sie in Schritt 1 ein, seit wann Sie vom Vorfall wissen. Dann startet der Timer.
Schritt 4 · Text
Meldetext zum Kopieren
Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung?
Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen?
Weitere Angaben, die das BSI-Portal abfragt (optional)
Vorfall unter Kontrolle?
Externe Dienstleister hinzugezogen?
Noch offen: Einrichtung, Ansprechpartner, Bezeichnung des Vorfalls, Kenntnis seit, Als schwerwiegend eingestuft am, Kurzbeschreibung, Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung, Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen. Lücken stehen im Text als [offen: …]. Lieber eine erkennbar unvollständige Erstmeldung fristgerecht als eine vollständige zu spät.
Erstmeldung – DORA (Finanzsektor) Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DelVO (EU) 2025/301 Einrichtung: [offen: Einrichtung] Ansprechpartner: [offen: Ansprechpartner] Bezeichnung des Vorfalls: [offen: Bezeichnung des Vorfalls] Kenntnis seit: [offen: Kenntnis seit] Als schwerwiegend eingestuft am: [offen: Als schwerwiegend eingestuft am] Kurzbeschreibung: [offen: Kurzbeschreibung] Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung: [offen: Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung] Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen: [offen: Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen]
Schritt 5 · optional
Freigabe durch die Geschäftsleitung
Das Gesetz verlangt keine Freigabe jeder einzelnen Meldung. § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Wenn Sie intern trotzdem freigeben lassen: die Meldung geht vor, die Freigabe wird nachgeholt.
- Vorab festgelegt: Wer meldet, wer gibt frei, wer vertritt nachts und am Wochenende?
- Kontaktweg zur Geschäftsleitung, der rund um die Uhr funktioniert
- Freigabe schriftlich dokumentiert, mit Uhrzeit
- Keine Meldung wartet auf eine Freigabe, wenn die Frist knapp wird
Schritt 6 · Export
Nachweis und Protokoll
Der Nachweis enthält Bewertung, Fristen, Abgabezeitpunkte, Freigaben und das Protokoll, dazu jede Rechtsquelle mit Prüfstand.
Vorläufige Einordnung, keine Rechtsberatung.
Bereitschafts-Workspace: Warteliste
In Arbeit: ein Workspace für das ganze Team, mit Rollen und Vertretungen, Erinnerungen vor jeder Frist, versionierten Meldungen und einem Übungsnachweis für Prüfer. Daten in der EU, verschlüsselt, mit AVV. Tragen Sie sich ein, wir schreiben Ihnen einmal, wenn er startet.
Nur die E-Mail ist nötig. Sie bestätigen per Link (Double-Opt-in) und können den Eintrag jederzeit löschen. Kein Newsletter. Details in der Datenschutzerklärung.
Betroffenheit prüfen: DORA-Check. Außerhalb des Finanzsektors: NIS2-Melde-Assistent.