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NIS2 · § 32 BSIG · NISG 2026
Stand: Geprüft gegen §§ 2, 32, 38 BSIG · DVO 2024/2690 · NISG/NISV 2026QuelleNIS2-Vorfall melden
Prüfen, ob der Vorfall erheblich ist, die drei Fristen im Blick behalten und den Meldetext fürs BSI-Portal kopieren. Jede Regel nennt ihre Quelle. Am Ende steht ein PDF-Nachweis mit Zeitpunkten und Protokoll.
Ihre Daten bleiben in diesem Browser
Alle Angaben zum Vorfall speichert das Tool nur lokal in Ihrem Browser. Es überträgt nichts an ComplyCheck. Auf einem fremden oder gemeinsam genutzten Rechner löschen Sie die Eingaben am Ende mit „Vorfall löschen".
Übungsmodus
Ein vorbereiteter Vorfall im Zeitraffer. Alle Texte tragen „ÜBUNG – NICHT ABSENDEN".
Schritt 1
Vorfall erfassen
Zeiten geben Sie in der Zeitzone Ihres Geräts ein. Die Fristen zeigt das Tool in deutscher Zeit.
Schritt 2 · Erheblichkeit
Ist der Vorfall meldepflichtig?
Ist eine Beeinträchtigung tatsächlich eingetreten?
„Nein" heißt: verhindert oder ausgeblieben, also ein Beinahevorfall.
1. Hat der Vorfall eine schwerwiegende Betriebsstörung Ihrer Dienste verursacht, oder kann er das noch?
Gemeint sind die Dienste, die Sie als Einrichtung erbringen, nicht nur interne IT.
Quelle: § 2 Nr. 11 BSIG lit. a
2. Hat der Vorfall finanzielle Verluste für Ihre Einrichtung verursacht, oder kann er das noch?
Auch absehbare Kosten zählen, etwa für Wiederherstellung oder Ausfallzeit.
Quelle: § 2 Nr. 11 BSIG lit. a
3. Sind andere Personen oder Unternehmen erheblich geschädigt, materiell oder immateriell, oder droht das?
Kunden, Patienten, Partner. Auch Datenabfluss mit Folgen für Betroffene zählt.
Quelle: § 2 Nr. 11 BSIG lit. b
4. Betreiben Sie eine kritische Anlage, und ist eine kritische Dienstleistung ausgefallen oder beeinträchtigt?
Nach Auffassung des BSI ist dann immer von einem erheblichen Sicherheitsvorfall auszugehen.
Quelle: BSI-Infopaket NIS-2-Meldepflicht (kritische Dienstleistungen) · Auslegung der Behörde, keine Norm
5. Liegt der direkte finanzielle Schaden über 500.000 € oder über 5 % Ihres Vorjahresumsatzes (der niedrigere Wert zählt)?
Direkter Schaden für Ihre Einrichtung, auch wenn er erst droht.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. a DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
6. Sind Geschäftsgeheimnisse abgeflossen, oder kann das passiert sein?
Geschäftsgeheimnis im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) 2016/943.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. b DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
7. Hat der Vorfall den Tod eines Menschen verursacht, oder kann er das?
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. c DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
8. Hat der Vorfall die Gesundheit eines Menschen schwer geschädigt, oder kann er das?
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. d DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
9. Gab es einen erfolgreichen, mutmaßlich böswilligen und unbefugten Zugriff auf Netz- und Informationssysteme, der geeignet ist, schwerwiegende Betriebsstörungen zu verursachen?
Typisch: kompromittiertes Admin-Konto, Ransomware-Zugang, auch wenn noch nichts verschlüsselt ist.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. e DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
10. Gab es in den letzten sechs Monaten mindestens einen weiteren Vorfall mit derselben offensichtlichen Ursache, und erreichen beide zusammen die Schadensschwelle aus der Finanzfrage?
Alle drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 lit. f i. V. m. Art. 4 DVO (EU) 2024/2690 · Auslegung der Behörde, keine Norm
Nicht ausgeschlossen. Im Zweifel melden: die frühe Erstmeldung kann mit der 72-Stunden-Meldung korrigiert werden.
Die 72-Stunden-Meldung bestätigt oder aktualisiert die frühe Erstmeldung. Eine vorsorgliche Erstmeldung lässt sich also korrigieren, eine versäumte nicht nachholen. (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 BSIG)
- Vorläufige Einordnung, keine Rechtsberatung.
Schritt 3 · Timer
Fristen
Tragen Sie in Schritt 1 ein, seit wann Sie vom Vorfall wissen. Dann startet der Timer.
Schritt 4 · Text
Meldetext zum Kopieren
Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung?
Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen?
Weitere Angaben, die das BSI-Portal abfragt (optional)
Vorfall unter Kontrolle?
Externe Dienstleister hinzugezogen?
Noch offen: Einrichtung, Ansprechpartner, Bezeichnung des Vorfalls, Kenntnis seit, Kurzbeschreibung, Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung, Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen. Lücken stehen im Text als [offen: …]. Lieber eine erkennbar unvollständige Erstmeldung fristgerecht als eine vollständige zu spät.
Frühe Erstmeldung – NIS2 Deutschland Rechtsgrundlage: § 32 Abs. 1 Nr. 1 BSIG Einrichtung: [offen: Einrichtung] Ansprechpartner: [offen: Ansprechpartner] Bezeichnung des Vorfalls: [offen: Bezeichnung des Vorfalls] Kenntnis seit: [offen: Kenntnis seit] Kurzbeschreibung: [offen: Kurzbeschreibung] Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung: [offen: Verdacht auf rechtswidrige oder böswillige Handlung] Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen: [offen: Mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen]
Schritt 5 · optional
Freigabe durch die Geschäftsleitung
Das Gesetz verlangt keine Freigabe jeder einzelnen Meldung. § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen. Wenn Sie intern trotzdem freigeben lassen: die Meldung geht vor, die Freigabe wird nachgeholt.
- Vorab festgelegt: Wer meldet, wer gibt frei, wer vertritt nachts und am Wochenende?
- Kontaktweg zur Geschäftsleitung, der rund um die Uhr funktioniert
- Freigabe schriftlich dokumentiert, mit Uhrzeit
- Keine Meldung wartet auf eine Freigabe, wenn die Frist knapp wird
Schritt 6 · Export
Nachweis und Protokoll
Der Nachweis enthält Bewertung, Fristen, Abgabezeitpunkte, Freigaben und das Protokoll, dazu jede Rechtsquelle mit Prüfstand.
Vorläufige Einordnung, keine Rechtsberatung.
Bereitschafts-Workspace: Warteliste
In Arbeit: ein Workspace für das ganze Team, mit Rollen und Vertretungen, Erinnerungen vor jeder Frist, versionierten Meldungen und einem Übungsnachweis für Prüfer. Daten in der EU, verschlüsselt, mit AVV. Tragen Sie sich ein, wir schreiben Ihnen einmal, wenn er startet.
Nur die E-Mail ist nötig. Sie bestätigen per Link (Double-Opt-in) und können den Eintrag jederzeit löschen. Kein Newsletter. Details in der Datenschutzerklärung.
Für den Finanzsektor: DORA-Melde-Assistent. Vorab planen: Incident-Response-Plan.